Alle Infos rund um Ihren Termin

Um Ihnen den Beginn der Therapie zu erleichtern und Ihnen die Abläufe unserer Physiotherapiepraxis zu veranschaulichen, sind hier die wichtigsten Punkte erläutert. Ihren Ersttermin vereinbaren Sie einfach telefonisch, über unsere Internetseite oder direkt per E-Mail.

Ihr Ersttermin

Was bringe ich zum Erstbesuch mit?

  • ärztliche Überweisung
  • Ihren Arztbrief bzw. ärztlichen Befund
  • eventuelle Röntgen- und oder MRT-Bilder
  • Chipkarte der Krankenkasse
  • bequeme Kleidung
  • Wir empfehlen für vulnerable Patientengruppen das Tragen einer medizinischen Maske
  • Ein Handtuch oder Liegenauflage ist nicht nötig. Diese erhalten Sie von uns.

Wie lange dauert der Ersttermin?

  • Eine Einheit dauert bei uns in der Regel 20-60 Minuten. Zu Beginn ist eine genaue Befundung und eine ganzheitliche Untersuchung sehr wichtig. Neben einer Befragung und einer Inspektion wird ihr Therapeut bestimmte Tests mit ihnen durchgehen und gegebenenfalls auch bereits eine erste Probebehandlung durchführen. Anschließend wird der weitere Verlauf der Therapie mit ihnen besprochen und natürlich gemeinsame Ziele formuliert.

Wie vereinbare ich Folgetermine?

  • Im Anschluss an Ihre erste Therapiestunde wird Ihr behandelnder Therapeut bzw.
unsere Sekretärin an der Rezeption etwaige Folgetermine gemeinsam mit Ihnen vereinbaren
und notieren. Außerdem haben Sie die Möglichkeit alle Termine schon vorher zu vereinbaren.


Terminabsagen

Ich muss meinen Termin absagen!
  • Ist es Ihnen aus wichtigen Gründen einmal nicht möglich, einen Termin wahrzunehmen, sagen Sie den besagten Termin ausschließlich werktags bis spätestens 24 Stunden vor der vereinbarten Zeit telefonisch, per Mail oder Anrufbeantworter ab. Absagen für Montag sollten spätestens den vorherigen Freitag bei uns eintreffen.
Was, wenn ich nicht fristgerecht absage?
  • In dem Fall einer nicht fristgerechten Absage behalten wir uns vor, die versäumte Therapiestunde zur Gänze zu
 verrechnen. Stellen Sie daher sicher, dass Sie Termine immer mindestens 24 Stunden vorher absagen, so dass wir genügend Zeit haben, einen eventuellen Ersatztermin mit einem unserer anderen Patienten zu vereinbaren.
Ich erreichen telefonisch niemanden!
  • In diesem Fall sprechen Sie auf unseren Anrufbeantworter, schreiben Sie eine E-Mail oder nutzen das Kontaktformular auf unserer Webseite.
Bekomme ich einen Ersatztermin?
  • Sollten Sie uns fristgerecht eine Terminabsage mitgeteilt haben, wird der Termin natürlich einfach hinten angereiht und mit Ihnen gemeinsam ein neues Datum vereinbart.

Haben Sie weitere Fragen? Scheuen Sie sich nicht und schreiben uns einfach eine E-Mail.

Informationen zur Abrechnung

Abrechnung für gesetzlich Versicherte
  • Kassenärztliche und Berufsgenossenschaftliche Verordnungen werden direkt mit der Kasse über eine Abrechnungsstelle verrechnet. Es ist lediglich die gesetzliche Zuzahlung in bar oder elektronisch zu begleichen. Eine Rechnungsstellung zur Überweisung ist selbstverständlich auch möglich.
Abrechnung für privat Versicherte & Selbstzahler
  • Privatärztliche Verordnungen und Selbstzahler werden nach Honorarvereinbarung wie ein Besuch eines Wahlarztes behandelt und erhalten nach Beendigung Ihrer Therapie eine Honorarnote über die erfolgten Therapieeinheiten. Die originale ärztliche Therapieverordnung sowie eine Leistungsaufstellung mit all Ihren durchgeführten Terminen liegt der Abrechnung bei.
Muss ich die Therapiekosten selber zahlen?
  • Da es uns möglich ist, direkt mit Ihrer gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Krankenkasse abzurechnen, ist lediglich nur die gesetzliche Zuzahlung in bar oder elektronisch zu begleichen. Für Privatversicherte und Selbstzahler gilt es die Rechnung zuallererst vom Patienten selbst zu bezahlen. Es ist Ihnen aber möglich, einen Teil- 
bzw. im Falle einer Zusatzversicherung sogar den Gesamtbetrag rückerstattet zu
bekommen.
Wo kann ich die Private oder Selbstzahler Honorarnote einreichen?
  • Zusammen mit der ärztlichen Verordnung, der unterzeichneten Leistungsaufstellung sowie
einer Zahlungsbestätigung Ihrer Bank, können Sie die Honorarnote bei Ihrer
 Krankenversicherung bzw. ihrer Unfall- oder Zusatzversicherung einreichen.